AGB Gewerbekunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Kunden

Gültig ab 01.01.2018

  1. Geltung dieser AGB, Allgemeines, mündliche und telefonische Vereinbarungen

a.) Diese AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Geschäfts- beziehungen zu Industrie, Handel und gewerblichen Abnehmern.

b) Abreden oder Nebenabreden, die diese AGB ändern oder ergänzen, sowie Ein- kaufs- und Bestellbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

c) Spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer unsere AGB in jeweils neuester Fassung an, auch ohne vorherige schriftliche Auftragsbe- stätigung und für die ganze spätere Geschäftsverbindung.

d) Mündliche und telefonische Vereinbarungen erlangen erst durch schriftliche Be- stätigung Rechtsverbindlichkeit.

2. Angebote, Preislisten, Kataloge, Internet, elektronische Medien

Angebote, Kataloge, Preislisten, Darstellungen im Internet und in elektronischen Medien sind in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Druck- und Schreib- fehler, Liefermöglichkeiten und Änderungen aller Art behält sich der Verkäufer vor. Dies gilt insbesondere für Preisangaben, Konditionen, Haltbarkeit, Produkt-, Anwendungs- und Gebrauchsinformationen, Zutatenlisten, Rezepturen, Abbildun- gen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Analysenwerte, Literatur- und Arzneibuchangaben. Eine Eigenschaftszusicherung kann daraus nicht abgeleitet werden; Textziffer 5 b dieser AGB gilt entsprechend.

3. Bestellungen, Auftragsbestätigungen

Bestellungen sind für den Besteller bindend. Der Verkäufer wird nur durch seine schriftliche Auftragsbestätigung verpflichtet.

4. Preisvorbehalte; keine Aktualitätsgarantie für Listen- und Katalogpreise, Internetpreise.

a.) Es gelten Nettopreise. Sollten bis zum Liefer- bzw. Leistungstag Änderungen eintreten, behält sich der Verkäufer eine Berichtigung, ersatzweise eine Neuver- handlung, vor. Dasselbe gilt für Abschluss-, Abruf- und Terminaufträge.

b) Der Verkäufer ist bestrebt, seine Verkaufspreise möglichst stabil zu halten. Je- doch kann infolge ständig schwankender Einkaufspreise keine Aktualität der Lis- ten- und Katalogpreise, Internetpreise gewährleistet werden. Es gelten die Preise, die in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung angegeben oder auf Anfrage mitge- teilt worden sind.

5. Waren- und Leistungsbeschreibung, Eigenschaftszusicherung, Prüfpflicht durch Käufer

a.) Sämtliche mit der Ware / Leistung oder Angeboten zusammenhängenden An- gaben und Aussagen, insbesondere Waren-/Leistungsbeschreibungen, Anwen- dungs- und Gebrauchsinformationen, Produktspezifikationen und dergleichen, die- nen lediglich der Beschreibung und unverbindlichen Information des Käufers und stellen im Hinblick auf Beschaffenheit und Eigenschaften weder eine Zusicherung noch die Abgabe einer Garantie dar; gleiches gilt, sofern eine Ware nach Pharm. Eur., DAB oder einem anderen Arzneibuch verkauft wird.

b) Soweit der Verkäufer gegenüber dem Käufer / Kunden Angaben über Eignung und Anwendung von Produkten macht, geschieht dies nach bestem Wissen im Rahmen seiner Möglichkeiten, jedoch stets unverbindlich und unter Ausschluss jedweder Haftung. Angaben u. Vorschläge des Verkäufers entbinden den Käufer bzw. den Verwender nicht von dem Erfordernis, Produkte und deren Kennzeich- nung sowie Druckerzeugnisse und Mediendarstellungen aller Art in eigener Ver- antwortung – insbesondere hinsichtlich Eignung und Verkehrsfähigkeit – vor dem Inverkehrbringen sorgfältig und gewissenhaft, tunlichst unter Hinzuziehung exter- ner Sachverständiger, zu überprüfen.

6. Gesetzliche Vorschriften, Beachtung von Schutzrechten Dritter

Bringt der Käufer vom Verkäufer erworbene oder hergestellte Produkte in den Verkehr, so ist allein der Käufer für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften und für die Beachtung von Schutzrechten Dritter bei Lieferung und Verwendung verantwortlich; dies gilt auch für das Mischen, Ab- und Umfüllen, Ver- packen, Liefern, Handeln, Lagern, Be- und Verarbeiten und für die Produktkenn- zeichnung von Waren zur Lieferung an gewerbliche und nichtgewerbliche Endver- braucher und sonstige Abnehmer.

7. Wareneingangskontrolle durch den Käufer, Produktqualität, Proben oder Muster

a.) Der Verkäufer kann trotz größtmöglicher Sorgfalt die vollständige Abwesenheit von Fremdkörpern nicht garantieren; dies gilt besonders für „Original-Importware ohne weitere Bearbeitung“. Daher ist eine sorgfältige Eingangskontrolle durch den Käufer / Verwender vor Weiterverarbeitung oder Verkauf unerlässlich.

b) Geringfügige bzw. bei Naturprodukten übliche Abweichungen oder Schwan- kungen z. B. bei Analysenwerten, Aussehen, Farbe, Geruch, Geschmack, Gehalt, Reinheit, Größe, Feinheitsgrad, Abmessungen usw. sind kein Grund für Mängelrü- gen im Sinne von Textziffer 21 und berechtigen den Käufer nicht zu Schadenser- satzansprüchen oder Zahlungsaufschub.

c) Die Eigenschaften von Proben oder Mustern gelten nicht als ausdrücklich ver- einbarte Beschaffenheit, sondern stets als Merkmale einer durchschnittlichen Pro- duktqualität.

8. Preise, Konditionen, Nebenkosten, Fertigpackungen, Gewichtsverluste

a.) Die Preise verstehen sich – wenn nicht anders vermerkt – bei Inlandslieferungen zzgl. Umsatzsteuer, die am Liefer-/Leistungstag in gesetzlicher Höhe berechnet wird; bei Auslandslieferungen unverzollt und unversteuert.

b) Konditionen Inland: Sendungen ab € 120,00 Nettowert werden frei Haus deutsches Festland geliefert, darunter werden € 2,50 Netto Verpackungskosten und die durch den Versand entstandenen Kosten berechnet.

c) Lieferungen per Express, Nachnahme und / oder zu Inseln erfolgen gegen Be- rechnung der Mehrkosten.

d) Lose Ware: Originalgebinde werden „bfn. = brutto für netto“ oder „netto inkl. Ver- packung” geliefert; individuell bzw. auftragsbezogen abgefüllte Ware „netto gegen Berechnung der Verpackungskosten“.

e) Fertigpackungen: Sofern der Verkäufer Verpflichteter nach der Verpackungsver- ordnung ist, sind die Kosten für Rücknahme und Verwertung der Verpackungen im Preis enthalten.

f) Gewichts- und Qualitätsverluste während Transport und Lagerung gehen zu Lasten des Käufers.

9). Auftrags- und Lohnherstellung;

Vertrieb unter eigenem Namen „Private Label“

Sofern die Produktfertigung und -kennzeichnung nach Angaben bzw. Weisun- gen des Käufers erfolgt, trägt der Käufer die Verantwortung für die Beachtung von Schutzrechten Dritter und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Insbesondere ist er selbst für das korrekte Inverkehrbringen nach lebensmittelrechtlichen, arz- neimittelrechtlichen und sonstigen Vorschriften verantwortlich, den Verkäufer trifft insofern keine Pflicht zu Beratung und Aufklärung. Der Käufer haftet dem Verkäufer für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem infolge unrichtiger, unvoll- ständiger Informationen oder (marken-) rechtlicher oder sonstiger Inanspruchnah- me durch Dritte entstehen bzw. stellt den Verkäufer von jedweder Inanspruchnah- me frei.

10). Liefervorbehalt

Vollständige, rechtzeitige u. richtige Selbstbelieferung behält sich der Verkäufer vor.

11. Lieferzeit; Mitwirkungspflichten des Käufers; Prüfung von Mustern und Unterlagen

a.) Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen sind als annä- hernd zu betrachten, Liefertermine haben nicht die Bedeutung von Fixgeschäften. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung durch unvorher- sehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

b) Die Lieferzeit beginnt nicht vor Eingang vereinbarter Vorauszahlungen und nicht, bevor der Besteller seine Mitwirkungsp ichten zur Durchführung des Geschäfts erfüllt hat.

c) Für die Dauer der Prüfung u. Freigabe von Mustern, Entwürfen, Korrekturen, Da- ten, Druckunterlagen durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen vom Absendetag bis zum Eintreffens seiner Stellungnahme.

12. Teillieferungen

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sie gelten als Einzellieferungen zu den hier aufgeführten AGB.

13. Lieferungen auf Abruf

a.) Abschlüsse bzw. “Lieferungen auf Abruf” müssen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss abgenommen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wenn die Kontraktlaufzeit abgelaufen ist, oder wenn der Käufer mit seinen Abnah- meverpflichtungen in Verzug gerät, ist der Verkäufer nicht mehr an Mengen- und Preisvereinbarungen gebunden.

b) Kommt der Käufer seinen Abnahmeverpflichtungen nicht nach, kann der Ver- käufer nach fruchtlos verstrichener Nachfrist dem Käufer die Ware in Rechnung stellen, sie ihm zusenden, sie auf seine Kosten und Gefahr einlagern oder nach Verkäufers Wahl vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nicht- erfüllung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.

14. Lieferverzug

Gerät der Verkäufer mit einer fälligen, schriftlich angemahnten Lieferverpflichtung in Verzug, so ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten an- gemessenen Nachfrist (mindestens 6 Wochen) berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Erstattung seines Verzugsschadens in Höhe von 3 v. H. des Preises der Ware – mit deren Lieferung der Verkäufer in Verzug geraten ist – zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen; es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. In diesem Falle haftet der Verkäufer ausschließlich auf Ersatz des voraussehbaren Schadens mit der Maßgabe, dass nur unmittelbare Schäden bis zur Höhe des Kaufpreises ersetzt werden. Diese Regelungen gelten entsprechend für den Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung des Verkäufers und/oder für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen.

15. Abholung, Gefahrübergang

Bei vereinbarter Abholung der Waren – auch von Teilen – durch den Käufer selbst oder dessen Beauftragten, geht insoweit die Gefahr des zufälligen Untergangs, einer zufälligen Verschlechterung oder die Verminderung der Haltbarkeitsdauer ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er die Waren abholen kann.

16. Versand, Gefahrübergang, Abnahme der Ware, Transportversicherung

a.) Lieferungen erfolgen – wenn nicht anders genant – ab Werk oder ab Außenlager.

b.) Jede Gefahr geht spätestens dann auf den Käufer über, wenn die Ware das Haus verlässt.

c) Verzögern sich Versand oder Abholung durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht jedwede Qualitätsminderung, MHD-Verminderung und Ge- fahr ab Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

d) Wenn der Besteller bei Versandbereitschaft die Waren nicht sofort abnimmt, lagert der Verkäufer diese nach Möglichkeit auf Kosten und Gefahr des Käufers ein; Zahlungsverpflichtung tritt mit dem Zeitpunkt der Bereitschaft ein.

e) Der Verkäufer versichert die Sendung zu eigenen Gunsten – jedoch auf Kosten des Käufers – gegen einschlägige Transportrisiken, sofern nichts anderes vereinbart ist.

17. Warenrücknahme, Sonderanfertigungen, Rücksendungen

a.) Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen werden vom Verkäu- fer – sofern kein ausdrückliches Rückgaberecht eingeräumt wurde – weder zurück- genommen noch gut geschrieben. Dies gilt besonders für Sonderanfertigungen, extra beschaffte oder speziell nach Kundenwunsch gelieferte Produkte, z. B. mit seinem Namen oder Marke.

b) Für ausnahmsweise genehmigte Rücksendungen trägt der Käufer alle Trans- portkosten und -risiken. Die Gutschrift ist vom Befund der Wareneingangsuntersu- chung abhängig; hierfür werden mindestens 20 v. H. abgezogen.

c) Rücksendungen, die unfrei oder ohne vorherige Abmachung eintreffen, werden annahmeverweigert oder gehen auf Kosten u. Gefahr des Absenders an diesen zurück.

18. Unabwendbare Gewalt

Behördliche Maßnahmen und Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Streiks, Aussper- rungen, Krieg, Revolution, Rohstoff- und Energiemangel, Strahlen- und Umweltein-  üsse, fehlende Transportmöglichkeiten sowie alle anderen, weder abwendbare, vorhersehbare noch verschuldete Hinderungsgründe (unabwendbare Gewalt) berechtigen den Verkäufer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben oder nach Ablauf von 1 Monat vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ersatzansprüche etwaiger Schäden erwachsen.

19. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche vertraglicher und außervertraglicher Art, insbesonde- re wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, Falschlieferung, Schlechtlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz und gro- be Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt auch für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Verkäufer ist in keinem Falle zum Ersatz solcher Schäden verp ichtet, die bei Vertragsabschluss für ihn bei Anwen- dung handelsüblicher Sorgfalt nicht als Folge der Vertragsverletzung voraussehbar waren; dasselbe gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.

20. Mängel, Mängelrügen und -fristen, Verjährung, Nacherfüllung, Gewichtsabweichungen

a.) Offensichtliche und erkennbare Mängel müssen sofort beim Empfang der Ware vom Anlieferer schriftlich festgehalten und vom Käufer dem Transportunternehmen schriftlich gemeldet werden. Bei offenen Mängeln erlischt das Beanstandungsrecht sofort, wenn der Käufer beginnt, die Ware abzupacken oder in irgendeiner Weise weiterzuverarbeiten.

b) Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen und können nur innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Ware gerügt werden.

c) Fehlerhafte Waren sind dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Der Käufer ist zur Minderung nicht und zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

d) Abweichungen von +/- 3 % des berechneten Gewichts sind zulässig.

e) Für Schäden, die durch Weiterverarbeitung außerhalb des Ein usses des Ver- käufers entstehen, wird keine Haftung übernommen. Im Übrigen ist jede vertrag- liche oder gesetzliche Haftung für unsere Produkte ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

f) Sämtl. Ansprüche des Käufers bei Mängeln der Ware, einschl. etwaiger Scha- densersatzansprüche u. Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in 1 Jahr, beginnend mit der Lieferung/Ablieferung der Ware laut Textziffern16 und 17.

21. Rückgriffsansprüche des Käufers

Rückgriffsansprüche des Käufers der in § 478 BGB bezeichneten Art sind aus- geschlossen, wenn er nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur Mängelrüge gemäß Textziffer 21 nachgekommen ist. Der Verkäufer leistet nur Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, die dem Käufer auf- grund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.

22. Zahlungsbedingungen

Bezahlung nur gegen Vorkasse oder Lastschrift.

23. Zahlungen, Zahlungsverzug, Inkassobefugnis

Zahlungen sind spesenfrei und fristgerecht an den Verkäufer zu leisten. Bei Zah- lungsverzug kann der Verkäufer Mahnkosten sowie Verzugszinsen (8 % p. a. über Basiszinssatz) berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer be- rechtigt, bei weiteren Lieferungen Vorkasse zu verlangen; dasselbe gilt, wenn Um- stände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit oder Erfüllungsbereitschaft des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen.

Außendienstmitarbeiter, Vertreter und Reisende haben keine Inkassobefugnisse und dürfen keine Stundung gewähren.

24. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

a.) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen oder bis zur vollen Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel oder Schecks bleiben die Waren Eigentum des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird. Der Käufer hat die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und ausreichend zu versichern.

b) Der Käufer darf die Ware – solange der Eigentumsvorbehalt besteht – weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Wird die Ware mit anderen Sachen ver- arbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, so wird der Verkäufer Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert dieser Sache.

c) Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware der aus dieser hergestellten neu- en Sache tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Käufers muss der Verkäufer seine Sicherungen insoweit und nach eigener Wahl freigeben, als ihr Wert die je- weils zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H. übersteigt.

d) Der Käufer muss den Verkäufer bei Gefährdung seiner Rechte (z. B. bei Pfän- dung oder Beschlagnahme der Ware, bei drohender Insolvenz) unverzüglich infor- mieren. Jedwede Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.

25. Gültigkeitsklausel

Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht  findet keine Anwendung. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB’s ungültig, berührt dies die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht.

26. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung ist Lenningen/Schopfloch oder das jeweilige Außenlager. Erfüllungsort für Zahlung ist Lenningen/Schopfloch. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Käufers geltend zu machen.

27. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Martin Wünsche, Lenningen/Schopfloch (Deutschland)

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